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Steuererklärung: Diese Ausgaben vergisst du oft

Wenig bekannte Absetzposten, die deine Steuererstattung erhöhen können

17. Juni 2026 4 min Lesezeit
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Die Steuererklärung fühlt sich für viele wie eine lästige Pflicht an – dabei lässt du ohne gründliche Vorbereitung oft bares Geld liegen. Viele Absetzposten sind vollkommen legitim, werden aber Jahr für Jahr übersehen. Dieser Artikel zeigt dir, welche Ausgaben du endlich in deiner Steuererklärung geltend machen solltest, um deine Rückerstattung spürbar zu erhöhen.

Arbeitsmittel: Mehr als nur Schreibtisch und Laptop

Wer beruflich auf bestimmte Gegenstände angewiesen ist, kann diese als Werbungskosten absetzen. Das klingt selbstverständlich, doch die meisten Menschen denken dabei nur an den offensichtlichen Bürostuhl oder das Notebook. Tatsächlich ist das Spektrum deutlich breiter.

Was gilt als Arbeitsmittel?

  • Fachliteratur, Fachzeitschriften und branchenspezifische Bücher
  • Berufskleidung, die ausschließlich beruflich getragen wird (z. B. Schutzkleidung, Uniform)
  • Werkzeug, das du privat angeschafft und beruflich genutzt hast
  • Headsets, externe Monitore oder Tastaturen fürs Homeoffice
  • Kalender, Planer oder Organisationssoftware mit beruflichem Bezug

Die 800-Euro-Grenze im Blick behalten

Gegenstände bis zu einem Nettowert von 800 Euro kannst du im Jahr der Anschaffung komplett absetzen. Teurere Anschaffungen werden dagegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn du also einen hochwertigen Laptop kaufst, verteilt sich der Abzug auf mehrere Jahre. Notiere dir deshalb das Kaufdatum und bewahre alle Kassenbelege sorgfältig auf.

Fortbildungen und Weiterbildungen richtig absetzen

Ausgaben für berufliche Weiterbildung zählen zu den am häufigsten vergessenen Posten in der Steuererklärung. Dabei ist das Potenzial hier enorm – von einzelnen Online-Kursen bis hin zu mehrtägigen Seminaren.

Was ist absetzbar?

  • Kursgebühren für Fachseminare, Sprachkurse mit beruflichem Bezug und Workshops
  • Prüfungsgebühren und Zertifizierungskosten
  • Fahrtkosten zu Fortbildungsveranstaltungen
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei mehrtägigen Seminaren
  • Lernmaterialien wie Skripte, Lernprogramme oder Fachdatenbanken

Abgrenzung: beruflich oder privat?

Das Finanzamt prüft genau, ob eine Weiterbildung einen klaren beruflichen Bezug hat. Ein Kochkurs lässt sich als Privatvergnügen einordnen, ein Kommunikationsseminar für eine Führungskraft hingegen deutlich besser begründen. Halte eine kurze Beschreibung bereit, warum die Fortbildung deiner beruflichen Tätigkeit nützt – das kann bei Rückfragen entscheidend sein.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Hier schlummert für Mieter und Eigenheimbesitzer gleichermaßen ungenutztes Potenzial. Zahlst du jemanden für Arbeiten in oder an deiner Wohnung, kannst du einen Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht nur von der Bemessungsgrundlage, sondern tatsächlich von der Steuer selbst.

Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte, Gartenpflege oder Winterdienst sind genauso relevant wie Handwerkerleistungen für Renovierung, Heizungswartung oder den Schornsteinfeger. Nur die Lohnkosten zählen – Materialkosten sind ausgenommen.

Vergleich: Häufig vergessene Absetzposten auf einen Blick

Kategorie Typische Beispiele Worauf du achten musst
Arbeitsmittel Fachliteratur, Berufskleidung, Headset Beleg aufbewahren, Grenze von 800 Euro beachten
Fortbildungen Seminare, Online-Kurse, Sprachkurse Beruflichen Bezug dokumentieren
Haushaltsnahe Dienstleistungen Reinigungskraft, Gartenpflege, Winterdienst Nur per Überweisung zahlen
Handwerkerleistungen Heizungswartung, Malerarbeiten, Schornsteinfeger Nur Lohnanteil absetzbar
Krankheitskosten Zahnersatz, Brille, Hilfsmittel Zumutbarkeitsgrenze abhängig vom Einkommen
Spenden & Mitgliedsbeiträge Spenden an gemeinnützige Vereine Spendenquittung vom Empfänger anfordern

Krankheitskosten und außergewöhnliche Belastungen

Ausgaben, die dir durch eine Erkrankung oder besondere Lebenssituation entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Das klingt komplizierter, als es ist. Übersteigen deine Eigenbelastungen eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung – die sich nach Einkommen und Familienstand richtet –, setzt das Finanzamt den darüber hinausgehenden Teil von der Steuer ab.

Welche Krankheitskosten zählen?

  • Zuzahlungen für Medikamente, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden
  • Zahnarztkosten für Zahnersatz, Implantate oder Kieferorthopädie
  • Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen nach ärztlicher Verordnung
  • Fahrtkosten zu Arzt- und Therapieterminen
  • Kosten für Hörgeräte, Gehhilfen oder andere ärztlich verordnete Hilfsmittel

Auch Kurkosten oder Pflegeaufwendungen für Angehörige können in diese Kategorie fallen. Hier lohnt es sich, alle Quittungen über das Jahr zu sammeln – selbst wenn du nicht sicher bist, ob sie anerkannt werden.

Weitere Posten, die oft unter dem Radar bleiben

Neben den genannten Kategorien gibt es eine Reihe weiterer Absetzposten in der Steuererklärung, die im Alltag leicht vergessen werden:

  1. Kontoführungsgebühren: Nutzt du dein Konto beruflich, kannst du Gebühren pauschal als Werbungskosten geltend machen.
  2. Bewerbungskosten: Druckkosten, Porto und sogar Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen lassen sich absetzen.
  3. Doppelte Haushaltsführung: Wer beruflich an einem anderen Ort wohnt als zu Hause, kann Miete, Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen geltend machen.
  4. Riester- und Rürup-Beiträge: Vorsorgeaufwendungen gehören in die Steuererklärung – das wird aber häufig vergessen oder falsch eingetragen.
  5. Spenden und Mitgliedsbeiträge: Zahlungen an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind absetzbar – aber nur mit offizieller Spendenquittung.
  6. Steuerberatungskosten: Wer einen Steuerberater oder eine Software für die Steuererklärung nutzt, kann diese Ausgaben ebenfalls angeben.

Gerade Steuerberatungs- und Softwarekosten werden fast nie eingetragen, obwohl sie in direktem Zusammenhang mit der Einkommensteuer stehen. Wer auf ein digitales Tool setzt, schaut beim Kauf am besten nach einer aktuellen Aktion, einem Sale oder einem Rabattcode – denn die Ausgabe selbst lässt sich anschließend wieder steuerlich geltend machen.

Fazit: Deine Steuererklärung hat mehr Potenzial als du denkst

Viele Menschen verschenken jedes Jahr Geld, weil sie ihre Steuererklärung zu schnell ausfüllen oder bestimmte Kategorien schlicht nicht auf dem Schirm haben. Arbeitsmittel, Fortbildungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Krankheitskosten sind nur die bekanntesten Beispiele – dahinter steckt ein ganzes Bündel weiterer legitimer Absetzposten.

Dein nächster Schritt: Lege dir eine einfache Ordnerstruktur an – digital oder physisch – und sammle Belege das gesamte Jahr über. Sortiere sie nach den Kategorien aus diesem Artikel: Arbeit, Fortbildung, Haushalt, Gesundheit, Vorsorge. Wenn du zur Jahresmitte damit anfängst, statt alles im Februar zu suchen, sparst du Zeit und sicherst gleichzeitig, dass dir kein Absetzposten entgeht. Die Mühe lohnt sich fast immer.

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Finanzen & Versicherungen

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